Veränderungen in der Großgemeinde

Um in der Großgemeinde etwas zu verändern, werden Anträge gestellt!

Das kann jede Fraktion für sich selbst tun oder mit anderen Fraktionen gemeinsam.

Diese Anträge nennt man beispielsweise:

Prüfantrag / Ergänzungsantrag / Sachstandsanfrage / konkurrierender Antrag.

Sie werden gestellt an den Gemeindevorstand oder den Vorsitzenden der Gemeindevertretung. Wie und wann dies geschieht, ist in der Geschäftsordnung der Gemeinde Trebur festgelegt. Die findet man auf der Homepage www.trebur.de unter Satzungen „Geschäftsordnung“. Hier seht Ihr immer die aktuelle Version. Außerdem muss die HGO (Hessische Gemeinde Ordnung) eingehalten werden.

Die Anträge werden in der Regel

  • in der Gemeindevertretersitzung auf die Tagesordnung gesetzt, der Antragsteller trägt vor, was er genau damit meint und dann meistens in einen
  • Ausschuss (HFA/BLUE/ASKS*) übergeben, um dort weiter zu beraten. Daraus erfolgt eine Empfehlung, welche wiederum in der
  • Gemeindevertretung entweder beschlossen, abgelehnt oder wieder in den Ausschuss verwiesen wird.
  • Die Verwaltung setzt diese Beschlüsse um.
  • Die Verwaltung kann ebenfalls Anträge stellen, beispielsweise wenn neue Vorgaben oder Gesetze erlassen werden, die umgesetzt werden müssen.

Alles erfolgt in Form einer Beschlussvorlage (BV), in der alle Fakten enthalten sind und auf der alle Stimmergebnisse notiert werden.

Anfragen an den Gemeindevorstand werden vom Vorstand in schriftlicher Form oder mündlich bei einer der Gemeindevertretersitzungen beantwortet.