Prüfantrag Straßenbeitragssatzung 22.04.2022

Prüfantrag Straßenbeitragssatzung 22.04.2022

Die Gemeindevertretung möge beschließen, den Gemeindevorstand zu beauftragen:

1. zu prüfen, in welcher Höhe sich die Erträge aus der Straßenbeitragssatzung

in den letzten 5 Jahren belaufen und wie hoch die durchschnittlichen anteiligen Beiträge

pro Anlieger*in und je Maßnahme bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten waren.

2. zu prüfen,welche Maßnahmen in den kommenden 5 Jahren anstehen, inklusive einer

groben Schätzung der zu erwartenden Erträge und der Anliegerkosten – siehe Punkt 1 .

Die Ergebnisse der Prüfungen sind der Gemeindevertretung bis spätestens nach der

Sommerpause vorzulegen .

Die antragstellende Fraktion wünscht, den Antrag erstmalig im HFA zu beraten . Ebenso wäre es

von Vorteil , die von Horst Pfeffer am 24.10.2018 im Ausschuß gehaltene Präsentation der

Gemeindevertretung zu Vorbereitungszwecken inkl. der Ergebnisse aus dem Prüfantrag der

CDU-Fraktion AT 1339 (diese sind der Niederschrift nicht zu entnehmen) zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Bereits im Jahr 2018 hat sich die Gemeindevertretung mit der Straßenbeitragssatzung beschäftigt .

Die aktuelle Satzung sieht vor, dass bis zu 75% der Kosten einer Maßnahme von den Anliegern

zu tragen sind .

Aus Sicht der antragstellenden Fraktion ist die Belastung der betroffenen Bürger*innen durch die

aktuelle Satzung in den meisten Fällen zu hoch .