Die Gemeindevertretung möge beschließen, den Gemeindevorstand zu beauftragen:
1. zu prüfen, in welcher Höhe sich die Erträge aus der Straßenbeitragssatzung
in den letzten 5 Jahren belaufen und wie hoch die durchschnittlichen anteiligen Beiträge
pro Anlieger*in und je Maßnahme bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten waren.
2. zu prüfen,welche Maßnahmen in den kommenden 5 Jahren anstehen, inklusive einer
groben Schätzung der zu erwartenden Erträge und der Anliegerkosten – siehe Punkt 1 .
Die Ergebnisse der Prüfungen sind der Gemeindevertretung bis spätestens nach der
Sommerpause vorzulegen .
Die antragstellende Fraktion wünscht, den Antrag erstmalig im HFA zu beraten . Ebenso wäre es
von Vorteil , die von Horst Pfeffer am 24.10.2018 im Ausschuß gehaltene Präsentation der
Gemeindevertretung zu Vorbereitungszwecken inkl. der Ergebnisse aus dem Prüfantrag der
CDU-Fraktion AT 1339 (diese sind der Niederschrift nicht zu entnehmen) zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Bereits im Jahr 2018 hat sich die Gemeindevertretung mit der Straßenbeitragssatzung beschäftigt .
Die aktuelle Satzung sieht vor, dass bis zu 75% der Kosten einer Maßnahme von den Anliegern
zu tragen sind .
Aus Sicht der antragstellenden Fraktion ist die Belastung der betroffenen Bürger*innen durch die
aktuelle Satzung in den meisten Fällen zu hoch .