Bußgeldfestsetzung „illegale Ablage von Müll“ (AT1478)

Bußgeldfestsetzung „illegale Ablage von Müll“ (AT1478)

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, Möglichkeiten aufzuzeigen, wonach die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bei illegalen Abfallentsorgungen (u.a. Zigarettenkippen, Hundekot, Sperrmüll, etc) auch nach dem 31.12.2019 (Abgabe an AWV) weiterhin in eigener Zuständigkeit der Gemeinde möglich ist.