Mit einem Bürgerkoffer werden flexible und damit deutlich niderschwelligere Angebote für
Verwaltungsdienstleistungen ermöglicht , wie z.B.:
- die Beantragung von Ausweisdokumenten
- die Durchführung von An-, Ab- und Ummeldungen
- die Beantragung von Auskünften aus dem Bundeszentralregister
- Beglaubigungen von Kopien und Abschriften und die Ausstellung von Melde- und Lebensbescheinigungen
Ein solcher mobiler Bürgerservice kann schwerpunktmäßig in Einrichtungen mit nicht oder
nur eingeschränkt mobilen Bürgerinnen und Bürgern zum Einsatz kommen.
Ebenso kann der mobile Bürgerservice auch für Einzelpersonen angeboten werden,
die dauerhaft in ihrer Mobilität so stark eingeschränkt sind, dass sie die Gemeindeverwaltung
nicht aufsuchen können .
Dieser Antrag wurde eingebracht und wird hoffentlich von der Gemeindevertretung
beschlossen .